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IBAS Arbeitsschutz GmbH Oranienstr. 4 57258 Freudenberg / Siegerland
Telefon: 02734 433-774 Fax: 02734 433-850 email: info@ibas-arbeitsschutz.de
web: www.ibas-arbeitsschutz.de
Handelsregister: Amtsgericht Siegen HRB 8106
Gerichtsstand: Siegen
Ust.-Identnr.: DE814058890
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Stahl, Thomas Assing
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Produkte
Weisheiten
"Es
gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig
schlechter und etwas billiger verkaufen möchte, und die Menschen, die
sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute dieser
Machenschaften.
Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu
wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.
Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da
der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu
erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, so müssen Sie für das Risiko,
welches Sie eingehen, etwas Geld hinzurechnen - und wenn Sie das tun,
dann haben Sie genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen."
John Ruskin, England 1819-1900
Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Hierzu muss er die am Arbeitsplatz bestehenden Gesundheits- gefährdungen beurteilen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundvoraussetzung, um zielgerichtete, wirksame und kostengünstige Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen zu könne
Die Beschäftigten haben ihrerseits die Arbeitsschutz- anweisungen des Arbeitgebers zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass durch ihre Tätigkeit andere Personen nicht gefährdet werden. Sie sind ferner verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitgeber zu melden.


